Einnahmenüberschussrechnung

Einfaches Geldfluß-Prinzip

Einnahmeüberschussrechnung
Einnahmenüberschussrechnung oder Bilanz? Wir beraten Sie bei der Wahl Art der Gewinnermittlung.

Die Einnahmenüberschussrechnung ist eine Form der Gewinnermittlung, die anstelle der Bilanz beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen freiwillig gewählt werden kann.

 

Während bei der Bilanz alle Vermögenswerte (also auch Forderungen und Verbindlichkeiten) in die Gewinnermittlung einbezogen werden, wird bei der Einnahme-Überschussrechnung der Gewinn ausschließlich nach dem Geld-Fluß-Prinzip ermittelt. Im Wesentlichen werden also unbezahlte Rechnungen nicht berücksichtigt.

 

Das kann Vor-, aber auch Nachteil sein.

Die Buchhaltung wird jedenfalls einfacher und übersichtlicher. Viele Unternehmer denken in ihrer eigenen Wirtschaftlichkeitsberechnungen meist nach diesem Prinzip. Auch bietet das die Möglichkeit, durch das Verschieben der Fälligkeit bestimmter Zahlungen, den Gewinn zu beeinflussen, was bei Bilanzierung undenkbar ist.

Wer darf Einnahmenüberschussrechnung machen?

Einnahme-Überschussrechnungen dürfen allerdings nur Freiberufler und kleine Gewerbetreibende bis max. 50.000 € Jahresgewinn aufstellen. Darüber hinaus darf die Unternehmung nicht im Handelsregister eingetragen sein.

Gern beraten wir Sie über die Möglichkeiten und die sinnvolle Wahl der Gewinnermittlungsart aus Ihrer Sicht.