Bei geringfügiger Beschäftigung ist es aus Nachweisgründen ratsam, monatlich einen Stundennachweis zu erstellen bzw. erstellen zu lassen, um bei Rechtsstreitigkeiten keine Zweifel aufkommen zu lassen. Notwendige Dokumente bei Minijobs sind:
Rechtliche Hinweise:
Die sogenannte "Geringfügigkeitsgrenze" ist definiert als
Beispiel 2025: Mindestlohn 12,82 Euro x 43,37 = 556 Euro
Unvorhersehbare Überschreitungen der Grenze sind erlaubt, wenn
Antonia ist als geringfügig beschäftigte Barista mit einem monatlichen Festbetrag von 556 Euro bei den Coffee-Sisters dauerhaft angestellt. Aufgrund eines unvorhersehbaren Ereignisses leistet Sie im Oktober 2025 Überstunden die zu einem zusätzlichen Entgelt in Höhe von 550 Euro führen.
Lösung:
Das gesamte Gehalt für Oktober 2025 beträgt 1.106 Euro und kann im Rahmen des geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses gezahlt werden.
Begründung:
Das Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze war nicht vorhersehbar und beträgt nicht mehr als die Geringfügigkeitsgrenze selbst.
Hinweis: In der Praxis wird der Begriff "unvorhersehbar" strittig sein .