Die Fertigung von Lohnabrechnungen hat sich in den letzten Jahren zu einer äußerst komplexen Aufgabe entwickelt. Weniger aufgrund der steuerlichen Regeln sondern vielmehr aufgrund der
Sozialversicherungsgesetze.
Bei jedem Mitarbeiter ist in einem ersten Schritt zu prüfen, ob es sich um einen „freien“ oder „abhängigen“ Mitarbeiter handelt. Die Entscheidung darüber kann leider nicht der Unternehmer selbst
treffen, sondern ergibt sich aus den Umständen und den vertraglichen Vereinbarungen. Auch kann die Entscheidung unterschiedlich ausfallen.
Steuerlich Selbständige können sozialversicherungsrechtlich Angestellte sein, bzw. auch umgekehrt. Es gibt auch die Variante das in der Krankenversicherung keine Pflichtversicherung vorliegt, in der Rentenversicherung jedoch schon.
Gern prüfen wir für Sie diese Sachverhalte und bieten im Einzelnen an: