Flohmärkte

Speziell für Kinder ist diese unverfälschte, persönliche, von echtem Handel beseelte Oase ein lebenslang prägendes Erlebnis.

Baut man mit Kindern einige Male im Jahr einen Stand auf, um aussortierte private  Dinge auf dem Tapeziertisch feilzubieten, lernen sie alles Wichtige über Angebot und Nachfrage, Preisbildung und Marktwirtschaft.

Das Beste daran: Sie erleben diesen Naturzustand der Ökonomie als staatsfreie Sphäre. Die einzige Obrigkeit, die an jenen herrlichen Samstagen oder Sonntagen auftaucht, ist der Vermieter des Standplatzes. Keine Buchhaltung muss geführt werden über die Einnahmen und Ausgaben. Kein Fiskus streckt seine Hand aus, um in die rote Kasse zu greifen, die beim Schließen immer so schön volltonig klappert. Erfolgserlebnisse folgen auf Momente, die die Frusttoleranz trainieren. Gegen Ende des Tages beginnt die Kalkulation, ob man die ultimative Rabattrunde aufruft, oder es nächste Woche mit den neu dekorierten Resten noch einmal von neuem versucht....

Und dann, wenn sich der Tag dem Ende neigt, und das Kind stolz die 127,82 € selbsterzeugter Einnahmen gezählt hat, erklären Sie ihm, dass im echten Leben nun der Staat rund 50 € bis 60 € davon für sich einbehalten würde. Die Empörung, die daraufhin folgt, ist von keiner sozialdemokratischen Schulpädagogik mehr wettzumachen. 

 

(Auszug aus: Ohm, Benno: "Was es zu befeuern gilt! Pilotgedanken und der Trödelmarkt als lehrreiche Oase"; in ef (ISSN 1617-5336), Heft Jan./Feb 2015, Seite 65 - www.ef-magazin.de)

Steuerlicher Hinweis:

Sofern auf einem Flohmarkt ausschließlich private, zuvor selbst erworbene Güter zu einem niedrigeren Preis als dem Einkaufspreis verkauft werden, besteht keine Steuerpflicht, soweit die Verkäufe nur gelegentlich stattfinden.

Werden aber auch Güter von Privat oder Gewerbe angekauft und mit einem Gewinnaufschlag weiterverkauft und/oder werden diese Verkäufe regelmäßig und nachhaltig und mit der Absicht Gewinn zu erzielen durchgeführt, besteht in den meisten Fällen sehr wohl Steuerpflicht.

(Im Zweifel sollte ein Steuerexperte mit der Überprüfung einer eventuellen Steuerpflicht beauftragt werden.)