Ihr Steuerberater für Erbschaftssteuer in Berlin

Steuerberatung für Erben und Erbengemeinschaften; Schenkung, Erbe, Steuerfreibetrag

Die steuerlichen Fallstricke bei Erbschaft und Schenkung sind nicht unerheblich. Als erfahrene Steuerberater stehen wir Ihnen für alle Fragen rund um die Erbschaftssteuer in Berlin zur Seite. Bereits seit vielen Jahren sind wir für zahlreiche Erben und Erbgemeinschaften beratend und unterstützend unterwegs.

Die Erbschaftssteuer in Deutschland

Erbschaften sind stets ambivalent: Einerseits sorgen sie für starke negative Emotionen bedingt durch den Verlust geliebter Menschen. Andererseits jedoch rufen sie manchmal auch positive Gefühle hervor, etwa bei eine unerwartenen Vermögenssegen. Zu dieser starken emotionalen Belastung kommt dann noch die Herausforderung, sich mit den steuerlichen Folgen des Todesfalles beschäftigen zu müssen.

Steuerliche Fallstricke bei Schenkungen

Oft unterschätzt werden dagegen Schenkungen. Diese kommen häufiger vor, als man glaubt. So ist es z.B. eine Schenkung, wenn eine Ehefrau ihren Ehemann (bei getrennten Konten) ohne Bezug zum laufendem Unterhalt (Lebenshaltungskosten) einfach 1.000 € überweist. Oder ein ähnlicher Vorgang zwischen Geschwistern.

Steuerlich werden Schenkungen und Erbschaften (fast) gleich behandelt. Erbschaften sind sogenannte "Schenkungen von Todes wegen". Gern informieren wir Sie über die diesbezüglichen steuerlichen Fallstricke.

Zwei Fallbeispiele von Erbschaft und Erbengemeinschaft

Vermögensverwaltung und Erbschaftssteuererklärung für eine Erbin

Steuerberatung für Erben
Wir unterstützen Erben bei Vermögensverwaltung und Erbschaftssteuererklärung

Viele Jahre lebten Karin und Norbert glücklich miteinander. Norbert war Chefarzt in einer renommierten Klinik und hatte durch sein somit großzügig bemessenes Einkommen und seinen gleichzeitig sparsamen Lebenswandel ein kleines Vermögen aufbauen können. Leider wurde Norbert sein Hobby des Motorradfahrens zum Verhängnis. Durch einen tragischen Unfall kam er ums Leben.

Vermögensverwaltung und Erbschaftssteuererklärung
Karin muss daher neben der Verarbeitung des Schmerzes über ihren Verlust nun auch noch die Verwaltung des Vermögens organisieren. Das ist nicht einfach, denn dies hatte sie bisher immer ihrem geliebten Ehemann überlassen. Dazu kommt noch, dass das Finanzamt auch noch eine Erbschaftssteuererklärung von ihr verlangt, wo alle Vermögenswerte wie Immobilien, Bargeld, Lebensversicherungen, Schmuck, Kunstgegenstände, der Porsche, die Aktien, und die Beteiligung an zwei Mietshäusern bewerten werden sollen.

Für diese beiden Aufgaben nimmt sie dann einen Steuerberater in Anspruch, der ihr von ihrer besten Freundin empfohlen wurde.

Eheliche und uneheliche Kinder als Erbengemeinschaft

 

Steuerberatung bei Erbengemeinschaft
Auch komplizierte Fälle bei Erbengemeinschaften übernimmt unser Steuerbüro für Sie

Helmut war ein sehr fleißiger und sparsamer Mann. In den 50er und 60er Jahren hat er im Nachkriegsboom mit einem Fuhrgeschäft viel Geld verdient und in Grundvermögen investiert. Leider war er auch ein Schürzenjäger und war drei mal verheiratet. Da seine letzte Frau wesentlich jünger war und durch Testament als Alleinerbin eingesetzt wurde, überlebte sie ihn viele Jahre und konnte von den Einnahmen aus den verpachteten Flächen und vermieteten Wohnungen ein gutes Leben führen. Als auch sie endlich verstarb, entstand durch die vielen Kinder (17 an der Zahl, eheliche wie uneheliche) eine große Gruppe von Erben, eine sogenannte Erbengemeinschaft.

Erbengemeinschaft für Pacht- und Mietverträge
Diese beziehen nun gemeinschaftlich das Einkommen aus dem Grundvermögen. Glücklicherweise einigten sie sich darauf das Erbe nicht zu zerschlagen, sondern die Pacht- und Mietverträge fortzuführen und die Erträge im Verhältnis ihrer jeweiligen Erbanteile zu verteilen.

Ein besonders kluger Erbe, der Jura studiert hatte, konnte alle überzeugen, einen Steuerberater mit der Gewinnermittlung und Vermögensverwaltung zu beauftragen. Ein mal jährlich treffen sich alle Erben und beschließen über die Verteilung des Gewinns.


Nachfolgend zwei wichtige Dokumente des Fiskus zur Erbauseinandersetzung:

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Grundsätze der Finanzverwaltung zur ertragssteuerlichen Behandlung von Erbengemeinschaften und deren Auseinandersetzung
BMF-14.03.2006-Erbengemeinschaft.pdf
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Änderung der Grundsätze der Finanzverwaltung zur ertragssteuerlichen Behandlung von Erbengemeinschaften und deren Auseinandersetzung
BMF-27.12.2018-Änderung Rz52.pdf
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