Schenkung und Erbschaft werden steuerlich (fast) gleich behandelt. Eine Erbschaft ist steuerlich gesehen eine Schenkung "von Todes wegen". Daher werden diese bezüglich der Frage nach Erbschaftssteuer und/oder Schenkungssteuer zusammengefasst. Dabei gilt ein Zeitraum von 10 Jahren.
Beispiel:
Eliane bekommt zu ihrem 18. Geburtstag (1. Juni 2015) von ihrem Vater einen Bausparvertrag mit einem Wert von 100.000 € geschenkt. Am 30. Mai 2025 verunglückt der Vater mit seiner Harley unerwartet und hinterlässt seiner Tochter ein vermietetes Mehrfamilienhaus mit einem steuerlichen Wert von 350.000 €. Da beide Vermögensübergänge innerhalb eines Zeitraumes von 10 Jahren liegen, werden diese zusammengerechnet. Eliane muss 450.000 € versteuern, kann jedoch (neben anderen Abzugsbeträgen) einen Freibetrag von 400.000 € abziehen.
Bezogen auf die Verwandtschaftsverhältnisse gelten bei der Erbschafts- oder Schenkungssteuer folgende wichtige Freibeträge*:
Ehepartner untereinander können sich innerhalb von 10 Jahren insgesamt 500.000 € steuerfrei verschenken oder vererben.
Geschwister untereinander können sich innerhalb von 10 Jahren insgesamt (nur) 20.000 € steuerfrei verschenken oder vererben!
ACHTUNG: Je Jahr also nur 2.000 €!!!
Eltern können an ihre Kinder innerhalb von 10 Jahren insgesamt 400.000 € ( je Kind) steuerfrei verschenken oder vererben.
Kinder können an ihre Eltern innerhalb von 10 Jahren insgesamt (je Elternteil)
100.000 € steuerfrei vererben oder
20.000 € steuerfrei verschenken.
Großeltern können an ihre Enkel innerhalb von 10 Jahren insgesamt 200.000 € (je Enkel) steuerfrei verschenken oder vererben.
Enkel können an ihre Großeltern innerhalb von 10 Jahren insgesamt (je Großelternteil)
100.000 € steuerfrei vererben oder
20.000 € steuerfrei verschenken.