Erbschaft und Schenkung

Informationen über die Erbschaftssteuer & Schenkungssteuer

Erbschaft oder Schenkung werden steuerlich meist gleich behandelt
Wir versorgen Sie mit Steuertipps und Wissen rund um Erbschaft, Schenkung und Steuerfreibeträge.

Schenkung und Erbschaft werden steuerlich (fast) gleich behandelt. Eine Erbschaft ist steuerlich gesehen eine Schenkung "von Todes wegen". Daher werden diese bezüglich der Frage nach Erbschaftssteuer und/oder Schenkungssteuer zusammengefasst. Dabei gilt ein Zeitraum von 10 Jahren.

Beispiel:

Eliane bekommt zu ihrem 18. Geburtstag (1. Juni 2015) von ihrem Vater einen Bausparvertrag mit einem Wert von 100.000 € geschenkt. Am 30. Mai 2025 verunglückt der Vater mit seiner Harley unerwartet und hinterlässt seiner Tochter ein vermietetes Mehrfamilienhaus mit einem steuerlichen Wert von 350.000 €. Da beide Vermögensübergänge innerhalb eines Zeitraumes von 10 Jahren liegen, werden diese zusammengerechnet. Eliane muss 450.000 € versteuern, kann jedoch (neben anderen Abzugsbeträgen) einen Freibetrag von 400.000 € abziehen.

Bezogen auf die Verwandtschaftsverhältnisse gelten bei der Erbschafts- oder Schenkungssteuer folgende wichtige Freibeträge*:

Ehepartner untereinander

Ehepartner untereinander können sich innerhalb von 10 Jahren insgesamt 500.000 € steuerfrei verschenken oder vererben.

Geschwister untereinander

Geschwister untereinander können sich innerhalb von 10 Jahren insgesamt (nur) 20.000 € steuerfrei verschenken oder vererben!

ACHTUNG: Je Jahr also nur 2.000 €!!!

Eltern an die Kinder

Eltern können an ihre Kinder innerhalb von 10 Jahren insgesamt 400.000 € ( je Kind) steuerfrei verschenken oder vererben.

Kinder an die Eltern

Kinder können an ihre Eltern innerhalb von 10 Jahren insgesamt (je Elternteil)

100.000 € steuerfrei vererben oder

20.000 € steuerfrei verschenken.

 

Großeltern an die Enkel*

Großeltern können an ihre Enkel innerhalb von 10 Jahren insgesamt 200.000 € (je Enkel) steuerfrei verschenken oder vererben. 

Enkel an die Großeltern

Enkel können an ihre Großeltern innerhalb von 10 Jahren insgesamt (je Großelternteil)

100.000 € steuerfrei vererben oder

20.000 € steuerfrei verschenken.


*Steuerlicher Hinweis:

  • Für die Übertragung des selbst genutzten Einfamilienhauses oder der selbst genutzten Eigentumswohnung (sogenanntes "Familienheim") gelten besondere Regelungen. Wir beraten Sie gern.
  • Sind die Kinder der Großeltern, also die Eltern der Enkel, schon verstorben, werden die Enkel mit den bereits verstorbenen Kindern, bzw Eltern (je nach Sichtweise) gleichgesetzt und der Freibetrag erhöht sich auf 400.000 €.
  • Alle Angaben ohne Gewähr. Für eine verbindliche Auskunft vereinbaren Sie bitte einen Beratungstermin. Unser Steuerbüro ist spezialisiert in den Themen Erbschaften und Schenkung.