Die Mindestlohnkommission unter der sogenannte Ampel-Regierung hat für 2024 die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns bekanntgegeben. Er beträgt ab 1. Januar 2024 nunmehr 12,41 Euro pro Stunde und ab 1. Januar 2025 dann 12,82 Euro. Sachleistungen und geldwerte Vorteile werden dabei nicht mit berücksichtigt. Auch muss Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Überstundenvergütung und Urlaub (anteilig) gewährt werden.
Das nachfolgende Dokument enthält ein Merkblatt für Arbeitgeber über den für jeden Unternehmer verpflichteten Mindestlohn (derzeit 12,00 € brutto je
Zeitstunde, ab 1.1.24 = 12,41 Euro) der jedem Mitarbeiter mindestens zu zahlen ist. Das betrifft auch Überstunden, Urlaubs- und Krankheitstage.
Die Kontrolle übernimmt der Zoll und die Deutsche Rentenversicherung.
Um dem Zoll die Kontrolle zu ermöglichen, wurde verfügt, dass bestimmte Unternehmungen die genaue Arbeitszeit (Beginn, Ende, Pausen, Dauer) protokollieren müssen. Dazu wird hier ein Vordruck bereitgestellt.
In den vergangenen Jahren wurde der gesetzliche Mindestlohn wie folgt angehoben: