Das nachfolgende Dokument enthält ein Merkblatt über den ab dem 1. Januar 2015 für jeden Unternehmer verpflichteten
Mindestlohn (8,50 € brutto je Zeitstunde) der jedem Mitarbeiter mindestens zu zahlen ist. Das betrift auch Überstunden, Urlaubs- und Krankheitstage.
Die Kontrolle übernimmt der Zoll und die Deutsche Rentenversicherung.
Um dem Zoll die Kontrolle zu ermöglichen, wurde verfügt, dass bestimmte Unternehmungen die genaue Arbeitszeit (Beginn, Ende, Pausen, Dauer) protokollieren müssen. Dazu wird hier ein Vordruck bereitgestellt.