Ende Juni 2020 hat die Mindestlohnkommission ihre Empfehlung für die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns abgegeben und sich für die Erhöhung des Mindestlohns für die nächsten zwei Jahre in vier Stufen ausgesprochen. Trotz der Warnungen der Arbeitgeber vor den übermäßigen Belastungen vieler Unternehmen aufgrund der Corona-Krise folgte das Bundeskabinett dem Vorschlag der Mindestlohnkommission und beschloss am 28. Oktober 2020 die Dritte Mindestlohnanpassungsverordnung.
Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland steigt weiter. Die neuen Beträge gestalten sich wie folgt:
Das nachfolgende Dokument enthält ein Merkblatt über den ab dem 1. Januar 2015 für jeden Unternehmer verpflichteten
Mindestlohn (8,50 € brutto je Zeitstunde) der jedem Mitarbeiter mindestens zu zahlen ist. Das betrift auch Überstunden, Urlaubs- und Krankheitstage.
Die Kontrolle übernimmt der Zoll und die Deutsche Rentenversicherung.
Um dem Zoll die Kontrolle zu ermöglichen, wurde verfügt, dass bestimmte Unternehmungen die genaue Arbeitszeit (Beginn, Ende, Pausen, Dauer) protokollieren müssen. Dazu wird hier ein Vordruck bereitgestellt.
In den vergangenen Jahren wurde der gesetzliche Mindestlohn wie folgt angehoben: