Mindestlohn 2023

Das minimale Arbeitsentgelt ab Januar 2023: 12,00 EUR

Die Bundesregierung (sogenannte Ampel-Regierung) hat 2022 eines ihrer wichtigsten Ziele umgesetzt und, gegen den Rat der Mindestlohnkommission, die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns bekanntgegeben. Er beträgt ab 1. Oktober 2022 und auch im Jahre 2023 nunmehr 12,00 Euro pro Stunde. Sachleistungen und geldwerte Vorteile werden dabei nicht mit berücksichtigt. Auch muss Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Überstundenvergütung und Urlaub (anteilig) gewährt werden.   

Regeln und Dokumentation

Mindestlohn: Merkblatt für Unternehmer
Mindestlohn: Merkblatt und Vordruck für Unternehmer

Das nachfolgende Dokument enthält ein Merkblatt für Arbeitgeber über den für jeden Unternehmer verpflichteten Mindestlohn (derzeit 12,00 € brutto je Zeitstunde) der jedem Mitarbeiter mindestens zu zahlen ist. Das betrifft auch Überstunden, Urlaubs- und Krankheitstage. 
Die Kontrolle übernimmt der Zoll und die Deutsche Rentenversicherung.

Um dem Zoll die Kontrolle zu ermöglichen, wurde verfügt, dass bestimmte Unternehmungen die genaue Arbeitszeit (Beginn, Ende, Pausen, Dauer) protokollieren müssen. Dazu wird hier ein Vordruck bereitgestellt.

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Merkblatt Mindestlohn für Arbeitgeber
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Vordruck zur vorgeschriebenen Protokollierung der Arbeitszeit
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Mindestlohn 2015 - 2022

In den vergangenen Jahren wurde der gesetzliche Mindestlohn wie folgt angehoben:

  • 2022 Okt. - Dez. - 12,00 Euro
  • 2022 Juli - Sep. -  10,45 Euro
  • 2022 Jan. - Juni -  9,82 Euro
  • 2021 Juli  - Dez. -  9,60 Euro
  • 2021 Jan. - Juni -  9,50 Euro
  • 2020 Jan. - Dez. -  9,35 Euro
  • 2019 Jan. - Dez. -  9,19 Euro
  • 2017   bis   2018 -  8,84 Euro
  • 2015   bis   2016 -  8,59 Euro

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