Belege in einer Fremdwährung sind in Euro umzurechnen
Die Umrechnung hat zum jeweiligen Tageskurs zu erfolgen.
Aus Vereinfachungsgründen ist es zulässig, die Umrechnung auf der Grundlage der von Bundesfinanzministerium herausgegebenen amtlichen Umsatzsteuerumrechnungskursen (monatlich neu) umzurechnen.
Diese Umrechnungskurse finden Sie nachfolgend als PDF-Download.