Minijobber einstellen: Steuerberatung für Arbeitgeber mit Minijob Mitarbeitern

Die Einstellung von geringfügig Beschäftigten

Sie möchten Minijobber einstellen oder haben bereits Mitarbeiter auf Minijob Basis? Das ist eine beliebte Beschäftigungsform, die allerdings etwas Fingerspitzengefühl erfordert. Wir sind der kompetente Ansprechpartner für Fragen rund um geringfügig Beschäftigte.

Minijobber oder korrekter "geringfügig Beschäftigte" sind eine beliebte Beschäftigungsform. Dabei geht es weniger um eine staatliche Subvention, wie die überwiegend gewerkschaftlichen Kritiker vorbringen, sondern um eine höhere Flexibilität. Wir bieten kompetente Beratung für Arbeitgeber mit Minijob Angestellten.

Minijobber einstellen: Kosten für Arbeitgeber

Die Arbeitgeberbeiträge liegen im Falle von Minijobs bei ca. 30%, darunter Krankenversicherung 13 %, Rentenversicherung 15 %, Lohnsteuer 2 % (zzgl. U1, U2, U3, + gesetzliche Unfallversicherung) und sind damit höher als bei klassischen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverträgen (ca. 20% zzgl. der o.g. Nebenversicherungen). Minijobber verdienen regelmäßig höchstens 538 EUR pro Monat (seit Januar 2024, früher: 520 EUR) und müssen keine Lohnsteuerkarte vorlegen.

Sonderregelungen für Minijobber

Als Arbeitgeber führen Sie die Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer an die Minijob-Zentrale ab. Minijobber müssen einen Eigenanteil zur Rentenversicherung zahlen, es sei denn, sie lassen sich ausdrücklich von dieser Pflicht befreien. 

Bei einem Stundenlohn von 12,41 € und einer Wochenarbeitszeit von 37,5 h ergibt das genau 465,38 € in der Woche. Ein Arbeitsplatz (Vollzeit) kann somit in 4 Minijobs zerlegt werden. Der Vorteil besteht nun darin, dass es sehr unwahrscheinlich ist, dass alle vier Minijobber zeitgleich krank werden. Bei der Einstellung von Minijobbern muss man als Arbeitgeber Einiges beachten, denn neben einigen Vorteilen gibt es auch ein paar Nachteile. Wir stehen Ihnen als kompetente Steuerberater zu Seite und beraten Sie gern!

Zwei Fallbeispiele von Unternehmern mit Minijobbern

Ernährungsberaterin sucht einen Assistenten als Minijobber

Minijob Assistenz
Assistenzjobs eignen sich perfekt als geringfügige Beschäftigung

Lisa hat sich erfolgreich als Ernährungsberaterin selbständig gemacht. Sie hält Vorträge in Unternehmungen, coacht Interessierte in Einzelgesprächen, schreibt Bücher und regelmäßig in einem eigenen Blog. Sie betreibt auch einen Youtube-Kanal und produziert Video-Kurse. Diese Arbeit macht ihr unglaublich viel Spaß und sie kann gar nicht genug davon kriegen. Jede freie Minute verwendet Sie, um an ihren Texten, Videos oder an ihrer medialen Wirkung zu feilen.

 

Bürotätigkeit als Minijob

Da sie auch immer mehr Erfolg hat und der Youtube-Kanal von 30.000 Followern regelmäßig verfolgt wird, kämpft sie leider mit einem sehr großen E-Mail-Aufkommen. Sie schafft es nicht mehr alle eingehenden E-Mails zeitnah selbst zu beantworten. Auch der Kundenservice für die verkauften Video-Kurse nimmt sehr viel Zeit in Anspruch. Lisa entschließt sich daher einen Mitarbeiter einzustellen, der zumindest stundenweise vor allem für die Kommunikation mit den Followern zuständig ist.

 

Bei Minijobs müssen einige Regeln beachtet werden

Bei der Entscheidung für einen Minijobber treten sehr viele Fragen auf, die neu für Lisa sind:

  • Was ist besser? Ein Freelancer oder eine herkömmliche Einstellung?
  • Wie hoch sollte die Vergütung sein?
  • Wo bekommt man Musterverträge her?
  • Welche Fallen im Steuerrecht sind zu beachten?
  • Welche Vorteile bietet dabei der Minijob?
  • Welche anderen Regeln müssen unbedingt beachtet werden?

Lisa ist froh, dass sie sich bei all diesen Fragen auf Ihren Steuerberater verlassen kann.

Verein braucht eine Minijobberin für die Mitgliederverwaltung und Eventorganisation

Verwaltung, Büro und Eventorganisation als Minijob
Minijob als Unterstützung im Verein

Antje, Jens, Marija und Nadine versuchen in ihrem vor einigen Jahren gegründeten Verein Journalisten, und Unternehmer zu Gesprächen zusammenzubringen. Bei den Medienschaffenden werden nämlich oft Vorurteile gepflegt und zum anderen unterschätzen die Unternehmer oft die öffentliche Meinung. Durch Podiumsdiskussionen, geführte Exkursionen, Präsentationen und Pressekonferenzen soll so das gegenseitige Wissen und Verständnis gefördert werden.

 

Unterstützung für den Verein auf 538-EUR-Basis

Das gelingt ihnen sehr gut und zu den Veranstaltungen kommen stets zahlreiche Gäste. Da diese immer wieder eingeladen werden wollen, wird die kleine Datenbank mit den Interessenten immer größer und Einladungen per E-Mail, Brief oder Pressemitteilung wird umfangreicher. Auch die Raum- und Terminkoordination kostet Zeit. 

Außerdem wird der Verein wird immer bekannter und kann eine Vielzahl von Mitgliedern gewinnen. Hier müssen Adressen, Mitgliedsbeiträge und Spenden verwaltet werden.

 

Wie Antje, Jens, Marija und Nadine erkennen müssen, erfordert diese Verwaltungstätigkeit eine Menge Zeit und Nerven. Sie wollen sich aber weiterhin auf die inhaltliche Arbeit konzentrieren, stets aktuelle Themen finden und interessante Gesprächspartner einladen. Daher entscheiden sie sich, für die Verwaltungsarbeit eine Mitarbeiterin einzustellen, diese für sie lästigen Tätigkeiten gerne übernimmt. 

 

Verwaltung und Eventsorganisation als Minijob

Nach Rücksprache mit ihrem Steuerberater entscheiden Sie sich für eine Minijobberin (geringfügige Beschäftigte) und nutzen den Service des Steuerbüros um die notwendigen Anmeldungen bei den Behörden zu erledigen.


Hier geht es zum Weiterlesen und zu passenden Downloads:

Minijobs auf Geringfügigkeits-Basis
Hinweise zu den Geringsfügigkeits-Jobs
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Stundenzettel Minijob und weitere Formulare
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Außer Unterstützung für Arbeitgeber mit Minijobber bieten wir auch weitere Dienstleistungen an.
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