Sofortmeldung zur Sozialversicherung

Pflicht zur Abgabe der Sofortmeldung für bestimmte Branchen

Sozialversicherungs-Anmeldung von Arbeitnehmern vor Beginn der Tätigkeit (Sofortmeldung)
Seit 2009 sind Arbeitnehmer in bestimmten betrugsanfälligen Branchen zwingend vor Aufnahme der Tätigkeit (das betrifft auch Probearbeitstage, Praktika oder Aushilfstätigkeiten) bei der Sozialversicherung anzumelden.
Beispiel: Die Café-Bedienung beginnt den Dienst am Monag um 06:00 Uhr.
Lösung: Die Sofortmeldung muss am Montag früh vor 06:00 Uhr bei SV.NET eingegangen sein (Sendeprotokoll als Nachweis)

Branchen, die zur Sofortmeldung verpflichtet sind:

  • Baugewerbe
  • Gaststättengewerbe
  • Beherbungsgewerbe
  • Personenbeförderung
  • Speditionen, Transport & Logistik
  • Schausteller
  • Forstwirtschaft
  • Reinigungsgewerbe
  • Messe- und Ausstellungsbau 
  • Fleischwirtschaft