Prüfung der Umsatzsteuer ID

EU-Geschäfte: Wann müssen Unternehmen die VAT Nummer prüfen?

Die Prüfung der Umsatzsteuer ID kann über das Portal der EU erfolgen

Haben Sie unternehmerische Kunden oder Lieferanten aus der Europäischen Union, sind innergemeinschaftliche Erwerbe, Dienstleistungen oder Lieferungen (bei physischen Waren) in der Regel umsatzsteuerfrei – es wird eine Netto-Rechnung ausgestellt. Privatpersonen sind davon ausgenommen.

Prüfung Umsatzsteuernummer ist Pflicht

Vor Abschluss jeder Transaktion sind Sie verpflichtet, die Identität Ihres Geschäftspartners zu prüfen – etwa anhand eines Firmenregistereintrags. Zusätzlich müssen Sie die Umsatzsteuer-ID (USt-ID) des Geschäftspartners anfordern und eine VAT-ID-Prüfung durchführen. Die Prüfung der Umsatzsteuer-ID ist auf zwei Wegen möglich: über das offizielle Portal der Europäischen Union oder über die Website des Bundeszentralamtes für Steuern.
Das Ergebnis der USt-ID-Prüfung ist zu dokumentieren und – ob physisch oder elektronisch – zehn Jahre lang zu archivieren.


Formular beim Bundeszentralamt für Steuern


Formular der Europäischen Union

EU-MIAS-Formular: Validierung der MwSt.-Nummer


Hier noch einmal die notwendigen bürokratischen Anforderungen als Checkliste:

  1. Vor Geschäftsaufnahme: - Prüfung der Identität des Unternehmens (Adresse, Firmenregistereintrag)
  2.  Anforderung der Umsatzsteueridentifikationsnummer
  3. Prüfung der Umsatzsteueridentifikationsnummer
  4. Archivierung des Prüfdokumentes (physisch oder elektronisch)
  5. Frist der Archivierung: 10 Jahre
  6. Die Prüfung ist regelmäßig, mindestens 1x jährlich, durchzuführen. Wir raten auch zu außerplanmäßiger Überprüfung der Ust-ID, soweit es sich um ein erhebliches Transaktionsvolumen handelt.   
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Prüfung der Steuer-ID: Checkliste
Die bürokratischen Anforderungen als PDF zum Ausdrucken
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