Haben Sie unternehmerische Kunden oder Lieferanten aus der Europäischen Union, sind innergemeinschaftliche Erwerbe, Dienstleistungen oder Lieferungen (bei physischen Waren) in der Regel
umsatzsteuerfrei – es wird eine Netto-Rechnung ausgestellt. Privatpersonen sind davon ausgenommen.
Vor Abschluss jeder Transaktion sind Sie verpflichtet, die Identität Ihres Geschäftspartners zu prüfen – etwa anhand eines Firmenregistereintrags. Zusätzlich müssen Sie die Umsatzsteuer-ID
(USt-ID) des Geschäftspartners anfordern und eine VAT-ID-Prüfung durchführen. Die Prüfung der Umsatzsteuer-ID ist auf zwei Wegen möglich: über das offizielle Portal der Europäischen Union oder
über die Website des Bundeszentralamtes für Steuern.
Das Ergebnis der USt-ID-Prüfung ist zu dokumentieren und – ob physisch oder elektronisch – zehn Jahre lang zu archivieren.
BZSt-Formular Bestätigung von USt-IdNrn
EU-MIAS-Formular: Validierung der MwSt.-Nummer
Hier noch einmal die notwendigen bürokratischen Anforderungen als Checkliste: