Haustierbetreuung steuerlich absetzbar?

Katzen- oder Hundebetreuung als haushaltsnahe Dienstleistung?

Katzen- oder Hundebetreuung steuerlich absetzbar
Ob Katzen- oder Hundebetreuung: Beides ist als haushaltsnahe Dienstleistungen unter Umständen steuerlich absetzbar

Die Haustierbetreuung ist unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich absetzbar. Dies haben das

  • Finanzgericht Düsseldorf für Katzen (Az 15 K 1779/14) und das
  • Finanzgericht Hessen für Hunde (Az 12 K 902/16) festgehalten. 

Ein Kläger halten eine Katze in ihrer Privatwohnung. Während der Abwesenheit (etwa wegen Urlaub) beauftragten sie eine kostenpflichtige Dienstleisterin mit der Tierbetreuung, die dazu in die Wohnung der Kläger kommt. Der andere Kläger nahm einen "Hundegassiservice" in Anspruch. Die dafür entstandenen Kosten setzen die Kläger als haushaltsnahe Dienstleistungen in der Steuererklärung an.

Das Finanzamt lehnt das ab, da Aufwendungen für private Haustiere der steuerlich unbeachtlichen Privatsphäre zuzuordnen seien. Das sah das Gericht anders und lies die Aufwendungen als haushaltsnahe Dienstleistungen zu.

Wann ist Haustierbetreuung steuerlich absetzbar?

Haustierbetreuung ist steuerlich absetzbar unter folgenden Bedingungen:

  • Durchführung der Betreuung im Haushalt der Steuerpflichtigen oder beim Ausführen der Tiere auch außerhalb des Haushaltes, soweit es sich um Tätigkeiten handelt, die üblicherweise von Familienangehörigen erledigt werden. 
  • Vorlage einer ordnungsgemäßen Rechnung 
  • Überweisung der Kosten per Bank oder Scheck, Kreditkarte oder PayPal; Keine Barzahlung
  • Vorlage des Kontoauszuges als Nachweis
  • Anerkennung ausschließlich der Lohnkosten für Beschäftigung, Reinigung, Fellpflege, Fütterung und Ausführen
  • Material oder z.B. Futteraufwendungen sind aber nicht begünstigt.
  • Begrenzung auf einen jährlichen Betrag von maximal 20.000 €

Der steuerliche Vorteil beträgt 20% dieser Summe, also maximal 4.000 €.

Betreuung für andere Tiere muss ähnlich wie für Katzen und Hunde behandelt werden und ebenfalls steuerlich absetzbar sein

Was für Katzen und Hunde zutrifft, sollte auch für alle anderen Haustiere zutreffen. Allerdings sollte auch tatsächlich eine Betreuung vorliegen. Bei Fischen im Aquarium wird es da schwierig. Für den Urlaub tut es da auch der Futterautomat.