Die Einnahmenüberschussrechnung ist eine Form der Gewinnermittlung, die anstelle der Bilanz beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen freiwillig gewählt werden kann.
Während bei der Bilanz alle Vermögenswerte (also auch Forderungen und Verbindlichkeiten) in die Gewinnermittlung einbezogen werden, wird bei der Einnahme-Überschussrechnung der Gewinn
ausschließlich nach dem Geld-Fluß-Prinzip ermittelt. Im Wesentlichen werden also unbezahlte Rechnungen nicht berücksichtigt.
Das kann Vor-, aber auch Nachteil sein.