Sammler und Steuer: Bierdeckel verkaufen über eBay

Ist Verkauf von Privatsammlungen bei eBay steuerpflichtig?

Bierdeckelverkauf bei Ebay muss unter Umständen versteuert werden
Bierdeckelverkauf bei Ebay kann steuerpflichtig sein

Der kontinuierliche Abverkauf der "doppelten" Bierdeckel einer privaten Bierdeckelsammlung unterliegt der Umsatz- und der Einkommenssteuer. 

 

Im aktuellen Fall eines nicht berufstätigen Erben wurde dies durch das Finanzgericht Köln (Urteil vom 4. April 2015 - 14 K 188/33) festgestellt. Der Kläger bestritt seinen Lebensunterhalt im Wesentlichen durch den eBay-Verkauf von Bierdeckeln und Bieretiketten aus der privaten Sammlung seines gestorbenen Vaters (Erbschaft). Die geerbte Sammlung umfasste etwa 320.000 Exemplare und wurde auch durch Zukäufe ergänzt. Veräußert wurden lediglich doppelte Exemplare. Die eBay-Erlöse betrugen jährlich zwischen 18.000 und 66.000 €.

Der Kläger begründete seine Klage wie folgt:

  • Er versteigere lediglich privat gesammelte Gegenstände.
  • Es entsteht grundsätzlich kein Gewinn, da der Verkaufspreis stets dem Einlagewert entsprechen würde.

Privatsammler als Unternehmer

Das Gericht sah das anders und führte aus:

  1. Der Kläger ist aufgrund der langjährigen (mindestens von 2005 bis 2011, Tod des Vaters in 2002) und intensiven Verkaufstätigkeit (z.B. 15.308 Einzelstücke im Jahre 2006) grundsätzlich als Unternehmer anzusehen.
  2. Auch handelt es sich um gewerbliche Einkünfte, weil er über viele Jahre die für den Verkauf bestimmten Exemplare entgeltlich oder unentgeltlich erworben hatte.
  3. Die hohe Anzahl der Verkäufe verlangte dem Kläger auch einen einer beruflichen Tätigkeit vergleichbaren Zeitaufwand ab (Auswahl der Exemplare aus dem großen Bestand, Fertigung von Fotografien, Einstellung bei eBay, Verfolgen der Auktionen, Fertigmachen zum Versand und Versand ins In- sowie Ausland - pro Tag zwischen 10 und 40 Sendungen).
  4. Die Nutzung der professionellen Marketingplattform eBay, was schon durch den Bundesfinanzhof 2012 als unternehmerisch eingestuft wurde (BStBl II, 2012, 634, Rn. 38).
  5. Die Wertsteigerung der doppelten Exemplare ist im Betriebsvermögen erfolgt, da diese von Anfang an zum Verkauf bestimmt waren.
  6. Es liegt auch kein "en-bloc"-Verkauf einer privaten Sammlung vor, den der BFH in drei Urteilen als Umsatzsteuerfrei eingestuft hat:
  • Münzsammlung - BFH 16.07.1987 - X R 48/82
  • Briefmarkensammlung - BFH 26.06.1987- X R 23/82
  • Fahrzeugsammler - BFH 27.01.2011 - V R 21/09

Unser Steuertipp für den Verkauf einer geerbten Privatsammlung

 Soll die Veräußerung einer privaten Sammlung steuerfrei sein, sollten daher folgende Regeln beachten werden:

  • Keine weiteren Zukäufe von Artikeln
  • Kein Verkauf über eBay
  • Kein regelmäßiger langfristiger Verkauf, die dem einer "normalen" gewerblichen Tätigkeit entspricht
    Achtung: Auch Vorsicht bei Flohmärkten
  • Am besten ein Verkauf "en-bloc", innerhalb einer sehr kurzen Zeit oder Übergabe an einen Auktionator


Steuerfreiheit vom Privatsammlungen

Hinweis: Es kann aber Erbschaftsteuer bei Erbschaft oder Schenkungssteuer bei einer Schenkung anfallen.

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BFH-Urteil vom 27.1.2011 - V R 21/09
Sammler und Steuer: Steuerfreiheit bei Fahrzeugsammlung
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Steuerpflichtiger Verkauf von Privatsammlungen

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FG Köln, Urteil vom 04.03.2015
Steuerplichtig: Bierdeckel verkaufen über eBay
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