Eine Zahnaufhellung (sogenanntes Bleaching) kann unter bestimmten Vorausetzungen umsatzsteuerfrei sein.
Im aktuellen Fall einer Zahnarztgesellschaft wurde dies durch den Bundesfinanzhof klargestellt (Urteil vom 19.03.2015 - V R
60/14).
Die Zahnarztgesellschaft hatte im Anschluss an Wurzelbehandlungen bei einigen Patienten Zahnaufhellungen der zuvor behandelten Zähne vorgenommen und diese als notwendigen Teil der Heilbehandlung deklariert und daher keine Umsatzsteuer abgeführt.
Das Finanzamt sah das anders und setzte für diese Tätigkeiten Umsatzsteuer fest, da nur die Heilbehandlungen gemäß der europäischen Mehrwertsteuerrichtlinie umsatzsteuerfrei seien.
Das Gericht sah das zum Glück nicht so, schlug sich auf die Seite der Zahnärzte und begründete seine Entscheidung so: