Durch eine Betriebsprüfung kontrolliert das Finanzamt, ob die Unternehmen und Steuerpflichtigen alle Einnahmen angegeben haben und ob eventuell privat veranlasste Ausgaben steuermindernd geltend
gemacht wurden.
Dazu muss der Unternehmer alle seine Originalbelege, Kontoauszüge, Kassenblätter, Rechnungen den Finanzbeamten zur Verfügung stellen. Auch der Zugriff auf die elektronische Datenverarbeitung muss
gewährt werden. Unklare Sachverhalte müssen erläutert werden.